Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") finden Anwendung auf die zwischen Unternehmern (nachfolgend "Kunde") und uns, der Firma AGROMEXX FOODMARKETING GMBH, Bergstraße 14, 32602 Vlotho; HRB 15596; USt-IdNr. DE314969588, vertreten durch den Geschäftsführer Orazio Antonuccio, geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden hiermit widersprochen, sofern nicht durch ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns etwas anderes festgehalten wird. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere AGB gelten für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch dann, wenn in späteren Geschäftsbeziehungen nicht explizit auf diese AGB hingewiesen wird. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.
(3) Individualvereinbarungen zwischen dem Kunden und uns, die Ergänzungen oder Abweichungen dieser AGB beinhalten, haben Vorrang gegenüber diesen AGB, soweit diese schriftlich fixiert werden und von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Nachweis der Unternehmereigenschaft
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde uns seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellungen der Waren und Dienstleistungen auf unserer Webseite, in unseren Katalogen und in der Werbung stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum).
(2) Unsere Verträge werden ausschließlich durch individuelle Kommunikation (z.B. Fax, E-Mail) im Sinne des § 312 j Absatz 5 Satz 1 BGB geschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeiten über das Online-Kontaktformular der Website, per E-Mail, Fax, Telefon oder Brief eine unverbindliche Anfrage an uns zu stellen.
(3) Bezugnehmend auf den Inhalt dieser Anfrage werden wir ein schriftliches und verbindliches Angebot an den Kunden versenden. Dieses Vertragsangebot erfolgt in Textform per E-Mail, Fax, postalisch oder durch persönliche Übergabe.
(4) Für eine wirksame Annahme dieses Vertragsangebots ist erforderlich, dass sie innerhalb der von uns gesetzten Annahmefrist von zwei Wochen ab Zugang erklärt wird. Diese Annahmeerklärung kann per Fax, E-Mail, postalisch oder durch persönliche Übergabe schriftlich mit Unterschrift und Firmenstempel des Kunden abgegeben werden. Wird unser Angebot vom Kunden nicht in der vorgegebenen Bindungsfrist angenommen, so erlischt es; die verspätete Annahmeerklärung gilt dann wiederum als neues Angebot.

§ 4 Speicherung des Vertragstextes
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mit dem Vertragsangebot zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Die von uns genannten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und der jeweiligen Kosten für Verpackung, Versand, Fracht, Versicherung, Zölle oder anderen Nebenkosten, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In den Abbildungen verwandtes Zubehör und Dekorationsmaterial ist im Preis nicht enthalten.
(2) Wir akzeptieren in der Regel ausschließlich die im Rahmen unseres Angebots aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten.
(3) Bei einer Zahlung auf Rechnung ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Soweit wir in Vorleistung treten, sind wir berechtigt zur Wahrung unserer berechtigten Interessen eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden einzuholen. Im Falle eines negativen Ergebnisses behalten wir uns vor diese Zahlungsart abzulehnen.
(4) Wenn eine Lieferung gegen Vorkasse durch Überweisung vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort nach Vertragsschluss fällig. Die Lieferung erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages.
(5) Sofern die Zahlung mittels Lastschrift vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss fällig.
Bei einer SEPA-Lastschrift ermächtigt uns der Kunde durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats zur Einziehung des Rechnungsbetrages. Der Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, hingegen nicht vor Ablauf der Frist für die Vorabinformationen zur Zahlung fällig. Diese Information ("Pre-Notification") erhält der Kunde mit der Rechnung. Wir werden spätestens einen Kalendertag vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift-Zahlung den Lastschrifteinzug ankündigen.
Der Kunde ist verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Soweit es zu einer Rücklastschrift aufgrund des Verschuldens des Kunden kommt, hat er die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
(6) Soweit Zahlungsverzug eintritt, gelten die gesetzlichen Regelungen. In einem Verzugsfall sind wir insbesondere berechtigt für Entgeltforderungen Zinsen i.H.v. 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 Euro zu fordern. Im Übrigen ist die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen.
(7) Es besteht keine Verpflichtung zu weiteren Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsbeziehung, soweit fällige Beträge, Zinsen und etwaiger Kosten nicht vollständig bezahlt sind.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Dies gilt ebenso, soweit wir eine Forderung schriftlich anerkannt haben.
(9) Soweit nicht vorhergesehene Kosten steigen (z.B. für höhere Lohn- und Produktionskosten), so sind wir berechtigt dem Kunden die Mehrkosten zu übertragen. Dies gilt hingegen nicht, soweit mangels anderweitiger Parteivereinbarung die Lieferung der Ware innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.

§ 6 Lieferbedingungen, Erfüllungsort, Gefahrübergang
(1) Soweit keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, erfolgt die Lieferung der Ware unter Berücksichtigung der vom Kunden angegebenen Lieferanschrift auf dem Versandweg bis zur Bordsteinkante. Unsere Produkte können nach Vereinbarung auch von unserem Lager oder vom Lager unseres Lieferanten abgeholt werden.
(2) Eine Teillieferung ist uns möglich, solange dies dem Kunden zumutbar ist. In diesem Fall sind wir berechtigt eine Teilrechnung zu stellen.
(3) Erfüllungsort ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, unser Hauptsitz.
(4) Soweit eine Lieferung oder sonstige Versendung der Ware vereinbart wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über und zwar mit Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an einen Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten Person. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Kosten des Transportes trägt.
(5) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
(6) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(7) Die Sendung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 7 Selbstbelieferungsvorbehalt
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und ihm im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 8 Höhere Gewalt
(1) Ist die Lieferung/Leistung aufgrund des Eintritts höherer Gewalt nicht möglich, so sind wir zur Lieferung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert, zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt ebenso, soweit diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Einen Anspruch auf Verzugsschaden hat der Kunde uns gegenüber in diesen Fällen nicht.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, Störung der Verkehrswege, unverschuldete oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbare behördliche Maßnahmen, Pandemien oder eingetretenen Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben.
Derartige Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, insbesondere ihr Beginn und Ende, soweit diese Informationen bekannt sind.
(2) Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist (etwa länger als vier Monate), haben wir das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können.
(3) Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Lieferverzögerung
(1) Bei einer Verzögerung der Leistung haften wir lediglich für eigenes Verschulden und das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, auf Verlangen mögliche uns zustehende Ansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.
(2) Soweit es zu einer Lieferungsverzögerung kommt, ist der Kunde nach unserer Aufforderung verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin Lieferung begehrt oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
(3) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen unseren Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Geschäftsbeziehung.
(2) Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
(4) Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(6) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie auf unser bestehendes Eigentum hinweisen und uns unverzüglich hierüber informieren, um die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür uns gegenüber der Kunde.
(7) Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
(8) Erfolgt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ein Rücktritt vom Vertrag (Verwertungsfall), sind wir berechtigt die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 11 Sachmängel, Gewährleistung
(1) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, hingegen nicht öffentliche Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Danach muss der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich in Textform anzeigen.
Zeigt sich der Mangel erst später, so hat der Kunde uns diesen Mangel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall entfallen die Mängelrechte des Kunden. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(4) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, steht uns, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und dem berechtigten Interesse des Kunden grundsätzlich das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu.
(5) Soweit der Kunde erkennt bzw. fahrlässig nicht erkennt, dass ein Mangel nicht vorliegt und einen solchen Mangel unberechtigt rügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit die fehlerhafte Mängelrüge im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
(6) Wird die Ware gebraucht oder geöffnet, so sind Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
(7) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungs­ansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Diese Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

Die Verjährung beginnt nicht erneut, soweit im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Rückgriffsansprüche gemäß §§ 445 a, 478 BGB bestehen nur soweit die Inanspruchnahme des Kunden berechtigt war und nur im Rahmen des gesetzlichen Umfangs, dagegen nicht, wenn der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit uns eine Kulanzregelung trifft. Solche Ansprüche bestehen zudem nur, soweit der Kunde seine Pflichten, insbesondere Rügeobliegenheiten beachtet.

§ 12 Haftung
(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 12 eingeschränkt.
(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit wir gem. § 12 Abs. (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Einschränkungen dieses § 12 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 13 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.
(2) Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte sind ausgeschlossen, soweit wir die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht bestreiten oder diese rechtskräftig festgestellt sind.

§ 14 Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden von uns im Rahmen der nach dem Datenschutzgesetz zulässigen Art und Weise erhoben, verarbeitet und genutzt. Aktuelle Hinweise zu unserer Datenschutzerklärung gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhält der Kunde online unter www.agromexx.de/datenschutz.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl unser Geschäftssitz oder der Sitz des Kunden. Werden wir jedoch angeklagt ist in diesen Fällen unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Unsere Beziehungen zum Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(Stand Februar 2021)